[juF-nds] Anwendungshinweise des BMI zu Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mo Jan 13 13:21:05 CET 2020


Liebe Listenleser*innen,

das Jahr 2020 beginnt mit zahlreichen Änderungen im Bereich der 
*Ausbildungsduldun**g* /(jetzt neu: §60c AufenthG)/ und mit der 
Einführung der *Beschäftigungsduldung* nach /§60d AufenthG. /

Eine Zusammenfassung über die Änderungen finden Sie hier:

https://www.asyl.net/themen/bildung-und-arbeit/ausbildungsduldung/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-neue-beschaeftigungsduldung-eine-perspektive-fuer-geduldete_158081.html 


Viele hilfreiche undaktualisierte Antragshilfen finden sich auf der 
Homepage des Flüchtlingsrat Thüringen:
https://www.fluechtlingsrat-thr.de/arbeitshilfen/antragshilfen

*
*
*Anwendungshinweise des **Bundesinnenministerium*

Das Bundesinnenministerium hat am 20. Dezember 2019 Anwendungshinweise 
zur Umsetzung der Regelungen, die mit dem "Gesetz über Duldung bei 
Ausbildung und Beschäftigung" eingeführt wurden, herausgegeben. Das
niedersächsische Innenministerium hat mit Email vom 23.12.2019 den 
Ausländerbehörde in Niedersachsen dies Anwendungshinweise des 
Bundesinnenministerium zur Kenntnis übermittelt.

_Diese Anwendungshinweise entsprechen nicht einem Erlass durch das 
niedersächsische Innenministerium und sind somit rechtlich nicht bindend.
_

Nach unserer bisherigen Einschätzung hat die Rechtsauffassung des nds. 
Innenministeriums, die sich in Teilen in dem nds. Erlass Hinweise des 
BMI ( 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2018/07/ERLASS-AAH-BMI-Duldung-mit-Regelungen-NI.pdf>+MI 
Niedersachsen ergänzte Hinweise)- 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2018/07/ERLASS-AAH-BMI-Duldung-mit-Regelungen-NI.pdf>zur 
Erteilung von Duldungen, darunter Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“) 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2018/07/ERLASS-AAH-BMI-Duldung-mit-Regelungen-NI.pdf> 
vom 27.09.2017 aufzeigt,  in der Anwendungspraxis weiterhin 
Berücksichtigung bzw Anwendung zu finden.

Im Anhang die neuen Anwendungshinweise des BMI.

Viele Grüße,

Dörthe HInz

-- 
Dörthe Hinz

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
BUMF e.V.-Landeskoordinatorin Niedersachsen

Röpkestr. 12
30173 Hannover

Tel.: 0511/98 24 60 30
Durchwahl: 0511/98 24 60 37
Fax: 0511/98 24 60 31

Telefonsprechzeiten: Mo,Di,Do: 10.00 bis 12.30, Di+Do: 14.00 bis 16.00

www.nds-fluerat.org
www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen


******************************************************************
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist für seine Arbeit auf Spenden angewiesen.
Unterstützen Sie uns:

GLS Gemeinschaftsbank eG:
IBAN: DE28 4306 0967 4030 4607 00 / BIC: GENODEM1GLS
Zweck: Spende

oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Spenden an den Flüchtlingsrat sind steuerlich absetzbar.

Steuer-Nr. 25/206/30501
*****************************************************************************
Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte
Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder
diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort
den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren
sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet.

-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <http://www.asyl.org/pipermail/juf-nds/attachments/20200113/715f8540/attachment.html>
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : Anwendungshinweise des BMI vom 20.12.2019.pdf
Dateityp    : application/pdf
Dateigröße  : 740705 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL         : <http://www.asyl.org/pipermail/juf-nds/attachments/20200113/715f8540/attachment.pdf>


Mehr Informationen über die Mailingliste juf-nds