[juF-nds] Familiennachzug: Neue Infos zur „Obergrenze“, aktuelle Informationen z.B. Dt. Botschaften in Äthiopien, Kenia, Oman, Türkei, Protokoll BBZ

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Do Sep 5 09:42:13 CEST 2019


Liebe Interessierte,

 1.

    das Berliner Bildungszentrum (BBZ) / KommMit – für Migranten und
    Flüchtlinge e.V. veranstaltet mit dem Projekt „Familien gehören
    zusammen! - Beratung von Geflüchteten zur Familienzusammenführung
    und Qualifizierung von Multiplikator*innen in Berlin und den neuen
    Bundesländern“ in Berlin regelmäßig Netzwerktreffen zum Thema
    Familiennachzug. Wichtige Informationen aus diesen Treffen v.
    14.08.2019 sowie das Protokoll sind zur Weiterleitung freigegeben.
    Anbei sende ich diese zu Ihrer Information bzw. zur Beratung weiter.

 2.

    Nachfolgend auch eine Kommentierung sowie Zahlen einer aktuellen
    Bundestags-Drucksache zum Thema Familiennachzug von Thomas Hohlfeld/
    Referent für Migration und Integration von der Fraktion DIE LINKE.
    im Bundestag

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

*Betreff: *

	

[Flucht] [Asylpolitik] Neues aus dem Bundestag: Fluchtmigration weit 
unterhalb der "Obergrenze" - humanitäre Aufnahmekapazitäten nutzen!

*Datum: *

	

Tue, 3 Sep 2019 11:36:22 +0200

*Von: *

	

Dr. Thomas Hohlfeld <thomas.hohlfeld at linksfraktion.de> 
<mailto:thomas.hohlfeld at linksfraktion.de>


Liebe Interessierte,

1) immer wieder kommt es vor, dass die Bundesregierung zentrale Daten 
und Informationen aus Antworten auf Anfragen der Opposition ihr genehmen 
Medien vorab zusteckt - etwa der "BILD am Sonntag", die vorletzten 
Sonntag darüber berichtete, dass die von der Koalition vereinbarte 
"Obergrenze" ("Zuwanderungskorridor") wohl auch in diesem Jahr (bei 
Weitem) nicht erreicht werde, so BMI-Staatssekretär Teichmann.
Diese Zahlen hatte der Staatssekretär aber nur deshalb parat, weil die 
Linksfraktion zuvor danach gefragt hatte: 
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912291.pdf (Antwort in Kürze 
hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/128/1912878.pdf).

Mit diesem gezielten Bedienen einzelner, unkritischer Massenmedien will 
die Bundesregierung ihre Darstellung und Bewertung der angefragten 
Zahlen vermitteln, kritische Nachfragen der JournalistInnen, die von ihr 
bevorzugt werden, muss sie nicht fürchten. Und so kombinierte die 
"BILD"-Zeitung die Meldung sinkender Flüchtlingszahlen auch prompt mit 
der Nachricht vieler gescheiterter Abschiebungen, unter der Überschrift: 
"Weniger Zuwanderer, aber 15.500 Abschiebungen gescheitert", wie vom 
Staatssekretär Teichmann vorgegeben.
Über diesen Umgang mit parlamentarischen Anfragen und die einseitige 
Bevorzugung einzelner Medien hat sich die innenpolitische Sprecherin der 
LINKEN, Ulla Jelpke, bei selbigem Staatssekretär bereits beschwert. Die 
"BILD"-Zeitung erhielt die angefragten Zahlen mindestens drei Tage, 
bevor sie den Fragestellerinnen und Fragestellern dann als offizielle 
Antwort der Bundesregierung zugingen...

Die Süddeutsche Zeitung berichtete gestern über die Antwort der 
Bundesregierung, und insbesondere über den hohen Anteil von Säuglingen 
unter den Asylantragstellerinnen und -antragstellern (etwa 20 Prozent): 
https://www.sueddeutsche.de/politik/asylbewerber-jeder-fuenfte-ist-ein-saeugling-1.4583745. 
Auch die „Welt am Sonntag“ ging in einem Artikel vom 1. September 2019 
auf den hohen Anteil neu Geborener an den Asylsuchenden ein. Allerdings 
erweckte der Autor dabei den - falschen - Eindruck, abgelehnte 
Asylsuchende würden für ihre Säuglinge Asylanträge stellen, um ihre 
Bleibechancen zu erhöhen. Dabei war schon die Behauptung, dass Familien 
mit kleinen Kindern „nur in sehr wenigen Ausnahmefällen in ihre 
Herkunftsländer abgeschoben“ würden, ersichtlich falsch. Vor allem 
verkennt eine solche Darstellung aber, dass nach der gesetzlichen 
Fiktions-Regelung nach §14a Absatz 2 AsylG die Geburt von Kindern bei 
Asylsuchenden oder abgelehnten Asylsuchenden mit einer Duldung oder 
einer humanitären Aufenthaltserlaubnis dem BAMF gemeldet werden muss 
(durch die Ausländerbehörden und die Betroffenen) und damit ein 
Asylantrag für die Säuglinge qua Gesetz als gestellt gilt – 
unabhängigdavon, ob die Eltern dies wollen oder nicht! Weitere Details 
der Antwort, Einordnungen und Erklärungen können dem angehangenen 
Vermerk entnommen werden - etwa die Information, dass von den zugesagten 
gut 10.000 Resettlement-Aufnahmen bislang weniger als die Hälfte 
realisiert wurden und dass der Familiennachzug weiter zurückgeht - trotz 
der Kontingent-Regelung für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten.

Und auch eine kleine Rückschau enthält der Vermerk: Während 
Innenminister Seehofer im Juni letzten Jahres orakelt hatte, die 
vereinbarte Obergrenze (200.000) könnte 2018 erreicht oder sogar 
überschritten werden - am Ende waren es 159.000 -, hatte Ulla Jelpke 
aufgrund der verfügbaren Zahlen der Bundesregierung einen Wert von gut 
150.000 bzw. im Oktober 2018 dann in Höhe von 158.800 Personen für 2018 
geschätzt! Die Bundesregierung wollte jetzt die Frage nicht klar 
beantworten, ob der erbittert geführte regierungsinterne Streit um 
Grenzzurückweisungen von Schutzsuchenden im Sommer 2018 von Seehofer 
womöglich auch deshalb so unbarmherzig geführt wurde, weil er fälschlich 
davon ausging, dass ohne weitere Maßnahmen die "Obergrenze" 
überschritten werden könnte (vgl. Frage 1). Die Bundesregierung treffe 
"ihre jeweiligen Entscheidungen auf der Grundlage des aktuellen 
Erkenntnisstands" , heißt es zur Antwort - und der Erkenntnisstand der 
Bundesregierung ist eben mitunter arg begrenzt, muss hinzugefügt werden.

Ulla Jelpke kommentiert die Antwort heute in einer Pressemitteilung und 
nimmt die Zahlen zum Anlass, einen Neuanfang für eine humanitäre 
Asylpolitik einzufordern (hier ist auch die Antwort in der vorläufigen 
Fassung als Download verfügbar):
https://www.ulla-jelpke.de/2019/09/seehofers-obergrenze-wird-weit-unterschritten-deutschland-hat-erhebliche-humanitaere-aufnahmekapazitaeten/

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Dateiname   : Dt. Botschaft OMAN_Maskat_Merkblatt YEM Pässe_de.pdf
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