[juF-nds] UMF in Pflegefamilien - Hintergrund, rechtliche Grundlagen, weiterführende Informationen

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Do Sep 5 10:21:19 CEST 2019


Liebe Leser*innen,

nachfolgend die Weiterleitung einer Sammlung von hilfreichen Links zum 
Thema.Hier gibt es die nachfolgenden Informationen auf unserer 
Webseite:https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-fuer-die-beratung/#arbeitshilfen-umf

*Pflegefamilien*

  * BumF e.V.: UMF in Pflegefamilien <https://b-umf.de/p/pflegefamilien/>
  * Diakonie Deutschland: Häufige Fragen: Gastfamilien für minderjährige
    Flüchtlinge
    <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/>
  * Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.: Beratung und Unterstützung
    unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in westfälischen
    Pflegefamilien
    <https://www.kompetenzzentrum-pflegekinder.de/publikation/beratung-und-unterstuetzung-unbegleiteter-minderjaehriger-gefluechteter-in-westfaelischen-pflegefamilien/>
    und Arbeitshilfe: Qualitätshandbuch <http://wpf.lwl.org>
  * Rummelsberger Dienste für junge Menschen gGmbH: Unbegleitete
    Minderjährige als Pflegekinder. Welche Unterstützung brauchen
    Pflegefamilien?
    <https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/vam/2017/f-2268-17/f-2268-5-weiss_unterstuetzung_pflegefamilien_nuernberg.pdf>
    (Jul. 2017)
  * Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.: Jugendliche Flüchtlinge in
    Gastfamilien. Eine erste Orientierung in einem großen
    gesellschaftlichen Feld
    <https://www.kompetenzzentrum-pflegekinder.de/workspace/uploads/jugendliche-fluechtlinge-in-gastfamilien_1.pdf>
    (2016)

***

*1. UMF in Pflegefamilien
*

B-umF e.V.**

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden meist in Wohngruppen 
untergebracht. Sie können aber auch im Rahmen der sog. Vollzeitpflege 
untergebracht werden. Pflegepersonen in diesem Sinne sind Personen, 
denen das Jugendamt hierzu eine Genehmigung erteilt hat. Dabei kann es 
sich auch um Verwandte der Jugendlichen handeln. Diese brauchen in der 
Regel keine gesonderte Genehmigung und haben, ebenso wie andere 
Pflegefamilien, Anspruch auf Unterstützung durch das Jugendamt. Im 
Einzelfall entscheidet das Jugendamt unter Beteiligung des 
Minderjährigen darüber, ob die Unterbringung in einer Familie geeignet 
ist. (Quelle: https://b-umf.de/p/pflegefamilien/)*

Hintergrund*

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in der Regel in 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut. 
Eine Unterbringung in einem familiären Umfeld im Rahmen der sog. 
Vollzeitpflege ist jedoch ebenfalls möglich (§ 33 SGB VIII). Hierüber 
entscheidet das örtliche Jugendamt unter Beteiligung des Minderjährigen. 
Der/die Vormund/in muss die Unterbringung in Vollzeitpflege beantragen 
(§§ 27, 33 SGB VIII).

Personen, die im Sinne des SGB VIII Pflegestelle sein möchten, brauchen 
eine Erlaubnis des Jugendamtes. Nur wenige Ausnahmefälle, darunter u.a. 
Verwandte und Verschwägert bis zum 3. Grad sind davon ausgenommen.

Pflegefamilien haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das 
Jugendamt (§ 37 SGB VIII). Der/die Vormund/in hat, als 
Personensorgeberechtigte und Anspruchsinhaber/in der Hilfe, zudem 
Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld (§ 39 SGB VIII). Da die Kosten 
für Pflege und Erziehung aber von den Pflegeeltern aufgewendet werden, 
wird dieses oftmals ohne Umweg über die Vormünder direkt an die 
Pflegeeltern geleistet. Es handelt sich hierbei um monatliche 
Pauschalbeträge, deren Höhe sich kommunal unterscheidet.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 
<http://www.deutscher-verein.de> gibt hierzu jährliche bundesweite 
Empfehlungen für Sachkostenpauschalen und Kosten für die Pflege und 
Erziehung heraus. Details müssen jedoch beim Pflegekinderdienst des 
örtlichen Jugendamtes erfragt werden.

*Wer kann junge Flüchtlinge aufnehmen? *

Sofern Ihr örtlich zuständiges Jugendamt eine Unterbringung in Familien 
in Betracht zieht, erfolgt dies in der Regel in Pflegefamilien – im 
Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII. Die Vorbereitung und 
Überprüfung der Eignung von Pflegefamilien unterliegt den fachlichen 
Standards der Jugendhilfe und wird durch das Jugendamt bzw. den 
Pflegekinderdienst koordiniert (§ 44 SGB VIII). Hier arbeiten die 
Jugendämter eng mit freien Trägern zusammen, die diverse Schulungen 
anbieten, um interessierte Familien auf die Aufgaben vorzubereiten.

Ob bei Ihnen vor Ort Pflegefamilien gesucht werden, müssen Sie daher bei 
Ihrem örtlichen Jugendamt erfragen. Eine Liste öffentlicher und freier 
Träger die Pflegefamilien für junge Flüchtlinge findet sich bei 
moses-online.de 
<http://www.moses-online.de/artikel/diese-oeffentlichen-freien-traeger-suchen-pflegefamilien-junge-fluechtlinge-junge-unbegleitete-auslaender>.

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, müssen Sie nicht verheiratet 
sein. Auch Alleinstehende und unverheiratete oder gleichgeschlechtliche 
Paare können ein Pflegekind aufnehmen. Die persönliche Eignung ist 
ausschlaggebend. Hierzu werden unter anderem Wohnraum, wirtschaftliche 
Verhältnisse, persönliche Belastbarkeit sowie Zeit und Kompetenz für 
Erziehungsaufgaben geprüft. Zudem müssen Pflegeeltern in der Regel 
spezifische Schulungen durchlaufen.

*Verwandte von jungen Flüchtlingen *

Leben unbegleitete Minderjährige bei Angehörigen, haben diese, genauso 
wie andere Pflegeeltern, Anspruch auf Unterstützung durch das Jugendamt. 
Sie sind, soweit der/die Vormund/in dies beantragt, Pflegestelle im 
Sinne von § 33 SGB VIII, wenn das Jugendamt sie für den konkreten Bedarf 
als geeignet einschätzt – im Zweifel aber muss eine fehlende Eignung 
durch zusätzliche Hilfen ausgeglichen werden, bevor die Verwandten als 
ungeeignet abgelehnt werden. Wird die Hilfe gewährt, so entsteht der 
Anspruch auf das Pflegegeld als so genannter Annexanspruch automatisch 
(§ 39 SGB VIII). Es gelten dabei dieselben Grundsätze wie für andere 
Pflegeeltern.

Details finden Sie auf unserer Themenseite “Betreuung durch Verwandte” 
<https://b-umf.de/p/betreuung-durch-verwandte/>

*Förderung *

Erstellt im Rahmen des Projektes „Gut ankommen – Fachkräfte 
qualifizieren <https://b-umf.de/projekte/ga/>“. Dieses Projekt wird aus 
Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Flüchtlingsfonds kofinanziert.

***

https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/


  2. Diakonie Deutschland: Häufige Fragen: Gastfamilien für
  minderjährige Flüchtlinge

Sie möchten einen minderjährigen Flüchtling bei sich zu Hause aufnehmen? 
Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden müssen, welche staatlichen 
Leistungen es gibt und was sonst noch zu beachten ist.


      ·Was versteht man unter einer Gastfamilie?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-1>


      ·Welche Vorteile hat die Unterbringung in einer Gastfamilie für
      die Jugendlichen?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-2>


      ·Ich möchte einen minderjährigen Flüchtling als Pflegekind
      aufnehmen – an wen kann ich mich wenden?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-3>


      ·Wer kann einen minderjährigen Flüchtling bei sich aufnehmen?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-4>


      ·Welche formalen Voraussetzungen sollte eine Gastfamilie für einen
      minderjährigen Flüchtlinge erfüllen?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-5>


      ·Können wir als gleichgeschlechtliches Paar auch einen
      minderjährigen Flüchtling bei uns aufnehmen?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-6>


      ·Sollte die Gastfamilie ein eigenes Zimmer für den Jugendlichen
      bereitstellen?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-7>


      ·Wie lange dauert die Vermittlung?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-8>


      ·Kann ich mir aussuchen, wen ich bei mir aufnehme?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-9>


      ·Wie lange dauert das Pflegeverhältnis?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-10>


      ·Welche staatlichen Leistungen bekommen Gastfamilien?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-11>


      ·Muss das Pflegegeld versteuert werden?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-12>


      ·Wer übernimmt anfallende Versicherungskosten?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-13>


      ·Werde ich als Gastfamilie auch während der Pflegezeit begleitet?
      An wen kann ich mich in Konfliktsituationen wenden?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-14>


      ·Vertreten die Gasteltern die Jugendlichen auch rechtlich?
      <https://hilfe.diakonie.de/haeufige-fragen-gastfamilien-fuer-minderjaehrige-fluechtlinge/#collapse_11970-15>

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*3. Unbegleitete Minderjährige als Pflegekinder
Welche Unterstützung brauchen Pflegefamilien?*
Rummelsberger Dienste für junge Menschen gGmbH

https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/vam/2017/f-2268-17/f-2268-5-weiss_unterstuetzung_pflegefamilien_nuernberg.pdf

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*4. Beratung und Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger Geflüchteter 
in Westfälischen Pflegefamilien*
https://www.kompetenzzentrum-pflegekinder.de/publikation/beratung-und-unterstuetzung-unbegleiteter-minderjaehriger-gefluechteter-in-westfaelischen-pflegefamilien/

Im Rahmen des 3jährigen mit Mitteln des Familienministeriums (BMFSFJ) 
geförderten Projekts „Jugendliche Flüchtlinge in Gastfamilien“ hat das 
Kompetenzzentrum Pflegekinder gemeinsam mit dem Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe (LWL) an Modellstandorten die spezifische Arbeit mit 
unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten untersucht, weiterentwickelt 
und in diesem Zusammenhang wertvolle Informationen für eine 
systematischere Betrachtung und hilfreiche Eckpfeiler für die 
Orientierung der Fachkräfte in Jugendämtern oder bei freien Trägern der 
Pflegekinderhilfe erfasst.

Die daraus entstandene Arbeitshilfe ist als Ergänzung zum WPF-Handbuch 
konzipiert, in welchem die Kernprozesse der Arbeit der Westfälischen 
Pflegefamilien abgebildet sind. Das Qualitätshandbuch kann man sich 
herunterladen unter: QUALITÄTSHANDBUCH <http://wpf.lwl.org>

Die nun vorgelegte Ergänzung übernimmt die erprobte Struktur des 
Qualitätshandbuchs und erweitert diese um den Fokus auf die besonderen 
Bedingungen im Bereich des Umgangs mit unbegleiteten minderjährigen 
Flüchtlingen und ist ein hilfreiches Instrument für die Fachleute. Für 
die Arbeit mit dieser Zielgruppe stellen die eigene Haltung, 
spezifisches Fachwissen, Handlungskompetenz und Vernetzung vier zentrale 
Eckpfeiler dar. Sie finden sich in den beschriebenen Prozessen 
konkretisiert wieder.

*5. Kompetenzzentrum Pflegekinder/ Arbeitshilfe "**Jugendliche 
Flüchtlinge in Gastfamilien – Eine erste Orientierung in einem großen 
gesellschaftlichen Feld**"***

zum Download: 
https://www.kompetenzzentrum-pflegekinder.de/workspace/uploads/jugendliche-fluechtlinge-in-gastfamilien_1.pdf


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