[juF-nds] Abschiebungseifer geht in Brandenburg vor Kindeswohl / Materialien zum Thema "Abschiebung und Jugendhilfe/UMF"

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Di Jun 18 09:35:37 CEST 2019



Liebe Interessierte, *
*

anbei die Weiterleitung der nachfolgenden Pressemitteilung sowie 
ergänzend relevante Arbeitsmaterialien zu der Thematik: *
*

*1. Pressemitteilung BumF und Flüchtlingsrat Brandenburg: **Aus der 
Jugendhilfe in den Abschiebecharter - Abschiebungseifer geht in 
Brandenburg vor Kindeswohl*

*2. Arbeitshilfe/Materialien zu Abschiebungen aus der Jugendhilfe und 
Abschiebungen von UMF*


*1.Aus der Jugendhilfe in den Abschiebecharter - Abschiebungseifer geht 
in Brandenburg vor Kindeswohl*

Pressemitteilung, Flüchtlingsrat Brandenburg und Bundesfachverband umF 
vom 14. Juni 2019

Pressmitteilung als PDF-Datei 
<https://b-umf.us3.list-manage.com/track/click?u=d48ab366897e2584986f8dec0&id=67eb27807c&e=8bbbc63ba6>

Bei der letzten Sammelabschiebung in die russische Föderation vom 
Flughafen Leipzig/Halle am Donnerstag letzter Woche haben 
brandenburgische Behörden elementare Rechte von Kindern missachtet. 
Einer der betroffenen Jugendlichen wurde aus einer Einrichtung der 
Jugendhilfe abgeschoben, bei einer anderen Familie mussten die Eltern 
den Abschiebeflug ohne ihre minderjährigen Kinder antreten.


*Abschiebung aus einer Jugendhilfeeinrichtung*

Im Vorfeld der Abschiebung holte die Ausländerbehörde Cottbus einen 
14-jährigen Jugendlichen aus einer stationären Jugendhilfeeinrichtung. 
Er wurde gemeinsam mit seiner alleinerziehenden Mutter und seinem Bruder 
abgeschoben. Dabei wurde der Antrag des 14-jährigen auf Erteilung einer 
Aufenthaltserlaubnis erst einen Tag vor der Abschiebung im Eiltempo 
abgelehnt. Selbst die Familie wusste noch nichts von der Ablehnung und 
hatte in der Kürze der Zeit keine Gelegenheit, einen Anwalt zu 
kontaktieren. Die Ausländerbehörde stützt sich in ihrer Ablehnung auf 
die Ausführungen des Jugendamtes, die ein Fortbestehen des 
Unterstützungsbedarfs begründeten. Die Familie lebte zuvor seit sechs 
Jahren in Deutschland, die Schwester des Jugendlichen war in dieser Zeit 
an Krebs verstorben, der Jugendliche auf externe Unterstützung angewiesen.

Neben erheblichen rechtlichen Bedenken an Durchführung und Verfahren, 
blieb vollkommen außen vor, dass solche Einsätze bei den betroffenen 
Jugendlichen Ängste auslösen und sie psychosozial destabilisieren. Mit 
Sinn und Zweck der Jugendhilfe ist ein solches Vorgehen unvereinbar.


*Familientrennung*

Am gleichen Tag holte die Ausländerbehörde Cottbus auch eine Familie aus 
Spremberg für die Abschiebung ab. Zwei minderjährige Töchter, 13 und 15 
Jahre alt, waren nicht zuhause. Die Behörde schob die Mutter, den Vater 
und die restlichen Kinder ohne die beiden Mädchen ab. Dieses Vorgehen, 
die Kinder von den Eltern zu trennen und sie dabei ihrem Schutz zu 
entziehen, ist klar rechtswidrig. Seit einer Woche sind die beiden 
Mädchen sich selbst überlassen. Die zuständige Ausländerbehörde hat auch 
im Nachhinein nichts unternommen, um den Schutz der beiden Kinder zu 
gewährleisten.

Auch die Ausländerbehörde hat bei ihrem Handeln das Wohl von Kindern 
vorrangig sowie korrelierende schutz- und sorgerechtliche 
Verpflichtungen zu achten. [1] Das Vorgehen bei der Sammelabschiebung 
der vergangenen Woche zeigt dass einige Ausländerbehörden wie die in 
Cottbus und das Innenministerium in ihrem Abschiebungseifer weder die 
durch die Kinderrechtskonvention vorgegebenen Pflichten noch den eigenen 
Rückführungserlass [2] beachten, der die Trennung Minderjähriger von 
beiden Elternteilen durch eine Abschiebung ausdrücklich untersagt.

Der Flüchtlingsrat Brandenburg und der Bundesfachverband unbegleitete 
minderjährige Flüchtlinge fordern die mit dem Vollzug des 
Ausländerrechts betrauten Behörden den rechtsstaatlichen Rahmen nicht zu 
verlassen und das Wohl von Kindern vorrangig zu berücksichtigen statt 
sie um jeden Preis abzuschieben. Für die Jugendhilfe bedeutet dies 
parteiisch an der Seite der in ihrer Obhut befindlichen Kinder und 
Jugendlichen zu stehen und gemeinsam mit den Kindern und Familien nach 
Wegen zu suchen, die Perspektiven ermöglichen statt im schlimmsten Falle 
Erfüllungsgehilfe der Ausländerbehörde zu werden.



Pressekontakt für Rückfragen zur Situation in Brandenburg:
Flüchtlingsrat Brandenburg, Tel.: 0176 / 314 835 476

Pressekontakt für Rückfragen zur bundesweiten Situation:
Bundesfachverband umF, E-Mail: n.gonzalez at b-umf.de <mailto:t.klaus at b-umf.de>



[1] https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792#29 
<https://b-umf.us3.list-manage.com/track/click?u=d48ab366897e2584986f8dec0&id=e03d40a19f&e=8bbbc63ba6>und 
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kinderrechte-teilhabe-freiwilligendienste-ehrenamt/kinderrechte.htm 
<https://b-umf.us3.list-manage.com/track/click?u=d48ab366897e2584986f8dec0&id=d7fca6700c&e=8bbbc63ba6>l

[2] http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erlnr_12_2017 
<https://b-umf.us3.list-manage.com/track/click?u=d48ab366897e2584986f8dec0&id=cb0ba39bb1&e=8bbbc63ba6>, 
Punkt 3.2.1.7


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*2.* *Arbeitshilfen/Materialien zum Thema "Abschiebungen aus der 
Jugendhilfe und Abschiebungen von UMF"*

*
**2.1 Arbeitshilfe: **Abschiebung und junge Geflüchtete – Rechtlicher 
Rahmen und Handlungsoptionen der Kinder- und Jugendhilfe *

Dürfen unbegleitete Minderjährige überhaupt abgeschoben werden? Was sind 
die Anforderungen an Behörden bei einer Abschiebung? Darf der Vormund 
bei einem Termin bei der Ausländerbehörde weggeschickt werden? Darf sich 
die Polizei zum Zweck der Abschiebung Zutritt zu einer 
Jugendhilfeeinrichtung verschaffen? Wie können sich die Jugendlichen und 
die betreuenden Fachkräfte wehren? Welche Besonderheiten gelten bei 
jungen Volljährigen? Zur Klärung dieser und vieler weiterer Fragen soll 
die neue Arbeitshilfe einen Beitrag leisten.

Aufzurufen unter: 
https://b-umf.de/material/abschiebung-und-junge-gefluechtete-rechtlicher-rahmen-und-handlungsoptionen-der-kinder-und-jugendhilfe/


ergänzend hilfreich (auch in der verlinkten Arbeitshilfe mit angeführt): 
Gerichtsurteil des VGH Baden Würtembergzur "Vergewisserungspflicht der 
Behörde bei der Abschiebung Minderjähriger": 
https://www.asyl.net/rsdb/m25203


Viele Grüße,

Dörthe Hinz





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