[juF-nds] Widerrufsverfahren -Zahlen 2019 und Auswirkung auf Familiennachzug -Antwort auf schriftliche Fragen

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Di Jun 18 09:34:52 CEST 2019


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Subject: 	Widerrufsverfahren -Zahlen 2019 und Auswirkung auf 
Familiennachzug -Antwort auf schriftliche Fragen
Date: 	Mon, 17 Jun 2019 11:18:37 +0000
From: 	Graf Jutta <jutta.graf at gruene-bundestag.de>



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei die Antworten des BMI auf zwei schriftliche Fragen von Luise 
Amtsberg, MdB, zu den Zahlen erfolgter Widerruf und Rücknahmen des 
Schutzstatus in den ersten vier Monaten des Jahres 2019 -sowie zur 
Bearbeitungsdauer der Widerrufsverfahren und zu den Auswirkungen eines 
eingeleiteten Widerrufsverfahrens für Familiennachzugsverfahren zur 
Kenntnis. Angesichts der Antwort des BMI, dass ein eingeleitetes 
Widerrufsverfahren keine Auswirkungen auf Familiennachzugsverfahren 
habe, bitten wir um Mitteilung ob dies aus Sicht der Beratungsstellen 
und Anwaltschaft zutrifft. Uns sind jedenfalls gegenteilige Fälle 
bekannt...wir würden da gerne weiter nachbohren.

Hier das Statement von Luise Amtsberg zu den Antworten des BMI:

"Derzeit leitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
anlasslos bei fast allen Menschen, die einen Schutzstatus erhalten 
haben, Widerrufsverfahren ein. Im Geordnete-Rückkehr-Gesetz soll die 
Frist zur Einleitung des Widerrufverfahrens von drei auf bis zu fünf 
Jahre erhöht werden, weil die Kapazitäten des BAMF durch die 
Widerrufsverfahren unnötig strapaziert werden. Das Asylgesetz sieht vor, 
dass ein positiver Bescheid nur widerrufen werden kann, wenn sich die 
Situation im jeweiligen Herkunftsland nachhaltig verbessert hat. Davon 
sind wir bei den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak, Eritrea und 
Afghanistan aber sehr weit entfernt.

Dementsprechend überrascht es nicht, dass mir das Bundesministerium des 
Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Auskunft gegeben hat, dass von 
Januar bis April nur 489 Widerrufe ergangen sind, weil sich die 
Situation im Herkunftsland für die betreffende Person verbessert hat. 
Bei insgesamt 32.667 Entscheidungen über Widerrufs- und 
Rücknahmeverfahren sind das nur 1,5 %. Die Übrigen 98,5 % werden während 
des Widerrufsverfahrens zu Unrecht über Monate in Angst versetzt.
Überraschend ist hingegen, dass uns die Bundesregierung auf Anfrage 
nicht sagen konnte, wie lange ein Widerrufsverfahren dauert. Aus der 
Praxis wissen wir von anerkannten Flüchtlingen, in deren Fällen das BAMF 
Widerrufsakten angelegt, dann aber monatelang nicht bearbeitet hat.
Das hat auch gravierende Auswirkungen auf Familienzusammenführungen. Das 
BMI hat in seiner Antwort auf meine schriftliche Frage behauptet, nicht 
abgeschlossene Widerrufsverfahren hätten keinen Einfluss auf 
Visaverfahren für den Familiennachzug. Die Praxis sieht aber anders aus. 
Es wird oft monatelang nicht über die Visaverfahren entschieden mit der 
Begründung, dass das BAMF ein Widerrufsverfahren eingeleitet habe, 
dessen Ausgang man erst abwarten müsse. Das zermürbt die getrennten 
Familien und blockiert eine der wenigen legalen Möglichkeiten nach 
Deutschland zu kommen.
Aus meiner Sicht darf ein Widerrufsverfahren - genau wie das 
Innenministerium es schreibt - keinen Einfluss auf das Visumsverfahren 
haben. Denn solange das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine 
Entscheidung nicht widerrufen hat, besteht die Aufenthaltserlaubnis fort."

Die Presse berichtete wie folgt darüber:

https://www.pnn.de/migration-bamf-hebt-rund-1-8-prozent-der-asylbescheide-auf/24460950.html
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/asylverfahren-bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-asyl-asylbescheid-widerruf



Freundliche Grüße
Jutta Graf


Jutta Graf
Referentin für Flüchtlingspolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
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Tel: 030/227-51226
Fax:030/227-56394
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