[juF-nds] Infos zu Sudan/Kundgebung am 06.03. in Hannover/Treffen am 14.03. in Hannover

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Do Mär 5 12:23:12 CET 2020


Nachdem das Auswärtige Amt im August 2019 einen neuen Lagebericht 
erstellt hatte, ist das niedersächsische Innenministerium (MI) zu der 
Auffassung gekommen, dass Abschiebungen in den Sudan wieder 
uneingeschränkt aufgenommen werden können. Es wurde daher vom MI am 
03.02.2020 ein Erlass herausgegeben, in dem den Ausländerbehörden 
mitgeteilt wurde, dass auf Grund des Berichtes des Auswärtigen Amtes 
keine Bedenken bestünden, „den Rückführungsvollzug in die Republik Sudan 
uneingeschränkt wieder aufzunehmen“ (siehe auch auf unserer Webseite 
<https://www.nds-fluerat.org/41714/aktuelles/sudan-erlass-der-abschiebungen-nur-in-ausnahmefaellen-erlaubt-aufgehoben/>hier)

*Wer ist von Abschiebungen bedroht?*
Um Verunsicherungen auszuräumen: Abgeschoben werden dürfen nur 
Sudanes_innen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und bei denen kein 
inlandsbezogenes Abschiebungshindernis besteht. Sudanes_innen, die eine 
Aufenthaltserlaubnis haben (z.B. weil ihnen Schutz nach der Genfer 
Flüchtlingskonvention oder subsidiärer Schutz oder ein 
Abschiebungsverbot zugesprochen wurde) oder die eine Ausbildungsduldung 
oder eine Beschäftigungsduldung besitzen oder die nicht abgeschoben 
werden dürfen, weil z.B. eine bestätigte Reiseunfähigkeit vorliegt,sind 
selbstverständlich *nicht* von Abschiebung bedroht.

Bei denjenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und wo kein 
Abschiebungshindernis (wie z.B. Reiseunfähigkeit) vorliegt, kann eine 
Abschiebung durchgeführt werden, so fern sie einen gültigen 
sudanesischen Pass oder ein von der sudanesischen Botschaft 
ausgestelltes „Emergency Travel Document“ besitzen.

Diese Personen sollten sollten sich unbedingt durch eine Beratungsstelle 
(Beratungsstellen in der Nähe u.a. hier zu finden 
<https://www.nds-fluerat.org/beratungsstellen/>) oder ihre_n 
Anwalt/Anwältin beraten lassen.
Es können sich bei ihnen ggf. Bleibeperspektiven nach § 25a oder § 25b 
AufenthG oder durch eine Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung 
ergeben.

Die letzte Möglichkeit, wenn keine anderen rechtlichen Voraussetzungen 
für eine Aufenthaltssicherung bestehen, wäre die Stellung eines Antrages 
an die Härtefallkommission.

*Treffen für Sudanes_innen und Unterstützer_innen, um 
Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren am 14.03. in Hannover:*
Anders als der Bericht des Auswärtigen Amtes nahelegt, ist nach Ansicht 
vieler Sudanes_innen wie auch des Flüchtlingsrat Niedersachsen die 
Situation im Sudan alles andere als stabil. Es gibt Berichte, die u.a. 
ernstzunehmenden Medien zu entnehmen sind, nach denen die 
Sicherheitslage im Sudan nach wie vor äußerst angespannt ist. Es ist 
leider keineswegs selbstverständlich, dass der Übergang zu einer 
demokratischen Gesellschaft gelingen wird. An der Übergangsregierung 
sind Kräfte aus dem ehemaligen Regime beteiligt, die darauf bedacht 
sind, ihre Pfründe zu sichern. Sowohl die islamistisch bestimmten 
Geheimdienste, als auch Militärkräfte provozieren gezielt gewalttätige 
Auseinandersetzungen, um der Zivilbevölkerung deutlich zu machen, dass 
an ihnen kein Weg vorbeigeht und um zu signalisieren, dass der 
erfolgreiche Widerstand der Zivilbevölkerung gegen das Regime von 
Al-Bashir vermeintlich zu mehr Unsicherheit im Land geführt hat. Mit 
dieser Strategie wollen sich die unter Al-Bashir einflussreichen Kräfte 
weiterhin ihre Macht sichern.

Der Flüchtlingsrat lädt daher Sudanes_innen und Unterstützer_innen ein, 
gemeinsam zu diskutieren, wie mit dieser Situation umgegangen werden 
kann. Dieses Treffen soll jedoch nicht dazu dienen, Einzelfallberatung 
durchzuführen. Vielmehr geht es darum, gemeinsame Strategien zu 
entwickeln, damit Abschiebungen in den Sudan zukünftig nicht stattfinden.

*Das Treffen findet statt am: Sa., 14.03.2020, 14.00 Uhr*
**
*Ort: Geschäftsstelle des Flüchtlingsrat Niedersachsen, Röpkestr. 12, 
30173 Hannover (Anfahrtsbeschreibung siehe hier 
<https://www.nds-fluerat.org/ueber-uns/anfahrt/>)*


*Kundgebung gegen Abschiebungen in den Sudan, Fr,. 06.03., Hannover:*
Für Freitag, den 06. März, 15.00 Uhr rufen die Sudanesischen 
Aktivist_innen in Niedersachsen zu einer Kundgebung auf dem Kröpcke in 
Hannover auf.
Die Sudanes_innen fordern, dass auch zukünftig keine Abschiebungen in 
den Sudan stattfinden dürfen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen schließt 
sich dieser Forderung ausdrücklich an.

Hier der Aufruf der Sudanesischen Aktivist_innen in Niedersachsen 
<https://www.nds-fluerat.org/veranstaltungen/demo-keine-abschiebungen-in-den-sudan/> 
für die Kundgebung am Fr., 6. März in Hannover (Kröpcke)

-- 
Freundliche Grüße
Sigmar Walbrecht

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
D - 30173 Hannover
Tel.: 0511/98 24 60 30
Durchwahl: 0511/84 87 99 73
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