[juF-nds] "Grundrechte für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften" Broschüre

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mo Jan 27 08:45:21 CET 2020



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Wir möchten die Broschüre

*"Grundrechte für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften - Eingriffe 
begrenzen, Einschränkungen verhindern"* 
<https://www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de/wp-content/uploads/2019/03/Grundrechtsverletzung_Heime_Online.pdf>

der Antidiskriminierungsstelle des Landes Brandenburgs empfehlen.

Sie fasst übersichtlich häufig vorkommene Verbote und Einschränkungen 
für Menschen in GUs zusammen und bewertet sie jusristisch eindeutig. 
Außerdem gibt es am Ende der Veröffentlichung eine *mehrsprachige 
Übersicht der wichtigsten Grundgesetze *im Unterbringungszusammenhang.

Gerade im Hinblick auf *Unterbringungssatzungen und Hausordnungen*, die 
oft sehr regide Verbote enthalten, unbegrenzte Zugänge zu Zimmern durch 
Angestellte oder Dritte legitimieren sollen oder die Übernachtung und 
Besuche grundsätzlich verbieten ist sie ein hilfreiches Lehrwerk und 
eine gute Argumenationsstütze. Denn dies sind alles unzulässige 
Einschränkungen der Art. 13 des Grundgesetzes. *Das Grundgesetz gilt für 
alle Menschen und überall, auch in Gemeinschaftsunterkünften!*

Den Link zur Broschüre und weitere interessante Veröffentlichungen 
findet sich hier: 
https://www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de/veroeffentlichungen/#I2

"Grundrechte von Geflüchteten sind ein von der Verfassung geschütztes 
RechtsgutEine Heimunterbringung mag zwar gesetzlich zulässig sein, sie 
liefert aber leider auch die besten Belege dafür, dass und wie Gesetze 
bestimmte Personengruppen diskriminieren. Denn eine Unterbringung in 
Gemein-schaftsunterkünften setzt oft auf unbestimmte Zeit das 
Selbstbestimmungsrecht der Bewohner* innen außer Kraft und hintertreibt 
damit die Achtung der Menschenwürde. Das Asylgesetz verpflichtet 
geflüchtete Menschen, in Gemeinschaftsunterkünften zu leben und mit 
ihnen unbekannten Menschen ihre Privatsphäre auf engstem Raum teilen zu 
müssen. In dieser Position sind sie besonders verletzlich: Sie sprechen 
– zumindest am Anfang – häufig kaum die Sprache und verfügen nur über 
geringe finanzielle Mittel. Sie sind manchmal schwer traumatisiert und 
verunsichert, haben zumeist wenig Erfahrungen mit den Abläufen von 
Verwaltungs- und Asylverfahren und kennen oft ihre Rechte nicht. Das 
schließt auch ihr Recht auf den Schutz ihrer Rechte ein.Die 
Antidiskriminierungsberatung Brandenburg erfährt in ihrer 
Beratungspraxis regelmäßig von Ratsuchenden aus 
Gemeinschaftsunterkünften, dass z.B. das Postgeheimnis oder die 
Unverletzbarkeit der Wohnung nicht gewahrt werden. Mitunter sind einige 
dieser Grundrechtseingriffe sogar in den Hausordnungen festgelegt und 
werden darüber scheinbar legitimiert. Die Missachtung von 
verfassungsgeschützten Grundrechten eines Menschen aufgrund seiner 
Herkunft – wie in den uns gemeldeten Fällen von geflüchteten Menschen in 
Gemeinschaftsunterkünften – kann als grundlegendste Form von 
Diskriminierung angesehen werden.Und darum muss immer wieder 
klargestellt werden: Verletzungen und Eingriffe in die Grundrechte von 
Bewohner* innen in Gemeinschaftsunterkünften dürfen nicht hingenommen 
werden oder gar Alltag sein. Heimbetreiber*innen, Mitarbeiter*innen in 
den Unterkünften und die für die Unterbringung poli-tisch 
Verantwortlichen sind verpflichtet und aufgerufen, die im Grundgesetz 
der Bundesrepublik Deutschland garantierten Grundrechte der 
Bewohner*innen zu gewährleisten."

-- 
Laura Müller

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