[juF-nds] Abschiebungen und Unbegleitete Minderjährige/ PM des Thür. Flüchtlingsrat: Zwei Minderjährige aus einer Thüringer Jugendhilfeeinrichtung abgeschoben! Flüchtlingsrat fordert lückenlose Aufklärung und Thüringer Erlass zum Abschiebeverbot aus Jugendhilfeeinrichtungen

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mo Nov 11 13:14:03 CET 2019



Liebe Kolleg_innen,

anbei die Weiterleitung einer Pressemitteilung der Kolleg_innen vom 
Flüchtlingsrat Thüringen.

Auch wir als Flüchtlingsrat Niedersachsen sind schockiert und 
verurteilendie Abschiebung der Minderjährigen aus der Jugendhilfe.

Wie auch der Flüchtlingsrat Thüringen fordern wir als Flüchtlingsrat 
Niedersachsen einen *Erlass, der Abschiebungen aus Einrichtungen der 
Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen verbietet*.

Wir appellieren hiermit erneut an die niedersächsische Landesregierung, 
eine entsprechende Erlasslage zu schaffen:

Es muss (auch) in Niedersachsen sichergestellt werden, dass keine 
Abschiebungen aus Jugendhilfeinrichtungen erfolgen dürfen!


*Hinweise für die Praxis: *

BumF e.V. : Abschiebung und junge Geflüchtete – Rechtlicher Rahmen und 
Handlungsoptionen der Kinder- und Jugendhilfe
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/03/arbeitshilfe_kiju_abschiebung_onlineversion.pdf>

Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und 
Familienrecht (DIJuF): Abschiebung von ausländischen Mündeln/Pfleglingen 
ohne die Eltern bzw in Begleitung des (Amts-)Vormunds 
<https://www.fluechtlingsrat-thr.de/sites/fluechtlingsrat/files/pdf/umF/2019_JAmt%202019%2C%20264%20-%20beck%20online_Abschiebung%20UMF%20ohne%20Eltern%20oder%20in%20Begleitung%20Vormund.pdf>

Der Bundesfachverband UMF e.V. in Berlin greift das Thema der 
Abschiebung von UMF in seinen FAQs auf: https://b-umf.de/faq/

  * Können unbegleitete Minderjährige in ihr Herkunftsland abgeschoben
    werden? <https://b-umf.de/faq/#item-1>
  * Können unbegleitete Minderjährige in einen anderen europäischen
    Mitgliedsstaat abgeschoben werden? <https://b-umf.de/faq/#item-2>



*Niedersachsenspezifisch: *

Ergänzend der Hinweis auf folgende nds. Erlasslage des Innenministeriums 
zur Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen und Ausbildungsduldung an 
unbegleitete Minderjährigen aus "sicheren" Herkunftsländern (vom 28.01.2019)

_Gemäß der Erlasslage ist unbegleiten Minderjährigen aus den "sicheren 
Herkunftsstaaten" bei Nichtstellung oder Rücknahme des Asylantrages 
einer Beschäftigungserlaubnis sowie eine Ausbildungsduldung zu erteilen_

/"Stellt das Jugendamt in Kenntnis des Umstands, dass der Minderjährige 
aus einem sicheren Herkunftsstaat stammt und eine Flüchtlingsanerkennung 
daher unwahrscheinlich ist, bewusst keinen Asylantrag, muss in der Regel 
davon ausgegangen werden, dass dies im Interesse des Kindeswohls 
erfolgte. Die Beachtung des Kindeswohls durch das Jugendamt kann 
allerdings weder dem Jugendamt noch dem Minderjährigen selbst angelastet 
werden.//Daher ist in diesen Fällen, soweit ein Anspruch auf eine 
Ausbildungsduldung besteht, diese auch zu erteilen."/

Der Erlass ist aufzurufen unter: /
/

https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/01/Erlass-MI-UMF-sichere-HKL-28-01-2019.pdf


Viele Grüße,

Dörthe Hinz

***


(auch hier online: 
https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/pressemitteilungen/zwei-minderj%C3%A4hrige-aus-einer-th%C3%BCringer-jugendhilfeeinrichtung) 


*Pressemitteilung**
**des Flüchtlingsrat Thüringen e.V.*
7.11.2019


*Zwei Minderjährige aus einer Thüringer Jugendhilfeeinrichtung abgeschoben!*

*Flüchtlingsrat fordert lückenlose Aufklärung und Thüringer Erlass zum 
Abschiebeverbot aus Jugendhilfeeinrichtungen*

Nach Informationen des Flüchtlingsrates erfolgte bereits am 18.09.2019 
eine nächtliche Abschiebung von zwei unbegleiteten minderjährigen 
Flüchtlingen aus einer Thüringer Jugendhilfeeinrichtung - ein bisher 
einzigartiges und besonders drastisches Vorgehen im Freistaat. Im Rahmen 
einer Sammelabschiebung wurden die beiden 16-jährigen Jungen zum 
Flughafen Karlsruhe/ Baden-Baden gebracht und von dort nach Albanien 
abgeschoben.

Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sind Orte, an denen das Kindeswohl 
geschützt werden soll und Kinder leben, die auf diese Fürsorge und den 
Schutz angewiesen sind. „Kinder und Jugendliche brauchen sichere Orte! 
Dass die Ausländerbehörde des Saale-Orla-Kreises eine Abschiebung aus 
einer solchen Einrichtung veranlasst, ungeachtet des Kindeswohles der 
Betroffenen und der anderen Kinder in dieser Einrichtung, dazu noch 
mitten in der Nacht, ist kaum zu glauben und zeigt eine neue Dimension 
der Praxis von Abschiebungen um jeden Preis“, so Ellen Könneker vom 
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.

„Wir verurteilen die Abschiebung der beiden Jugendlichen aufs Schärfste! 
Es muss in Thüringen unverzüglich sichergestellt werden, dass keine 
Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen erfolgen dürfen!“, fordert 
Ellen Könneker. Die tatsächlichen Umstände dieser Abschiebung werfen 
zudem drängende Fragen zum rechtmäßigen Handeln der beteiligten Akteure 
auf und müssen lückenlos aufgeklärt werden.

Beide Jungen waren in einer Jugendhilfeeinrichtung im Landkreis 
Saalfeld-Rudolstadt untergebracht, unterlagen aber der Zuständigkeit der 
Behörden des Saale-Orla-Kreises. Nach vorliegenden Informationen sollten 
sie aus der Einrichtung mitten in der Nacht vom 17. auf den 18.09.2019 
abgeschoben werden. Den konkreten Termin haben sie erst am Vortag 
erfahren. Da es den Jungen am Abend des 17.9.2019 psychisch und 
körperlich extrem schlecht ging, sah man sich in der 
Jugendhilfeeinrichtung veranlasst, den medizinischen Notdienst 
anzufordern. Etwa gleichzeitig sei Polizei eingetroffen. Beide Jungen 
seien dann von der Polizei mit zur Polizeiwache genommen worden. Etwa 1- 
2 Stunden später in der Nacht seien dann die Polizist*innen für die 
Abschiebung auf die Polizeiwache gekommen und es sei der Transport zum 
Abschiebeflughafen erfolgt. Einer der Jungen berichtet, dass ihnen Hand- 
und Fußfesseln angelegt worden seien. Mindestens einer der beiden Jungen 
ist eigenen Aussagen zufolge nicht von einem sorgeberechtigten 
Elternteil in Albanien am Flughafen in Empfang genommen worden. Er hält 
sich aktuell unter schwierigen Lebensbedingungen und mit wechselndem 
Wohnsitz in Tirana auf.

Abschiebungen von minderjährig unbegleiteten Flüchtlingen sind nur in 
einem sehr engen rechtlichen Rahmen und unter strengsten Vorgaben 
möglich. Die Wahrung des Kindeswohls und der besonderen Kinderrechte 
müssen ausnahmslos sichergestellt sein.

„Wir fordern die Rückkehr der beiden Jungen und die Aufhebung der 
rechtlichen Folgewirkungen ihrer Abschiebung! Kindeswohlaspekte sind 
offensichtlich weder ausreichend in die Betrachtung einbezogen worden, 
noch die Umstände, in denen zumindest einer der Jungen angekommen ist“, 
so Könneker.

Der Verein fordert schon seit einer versuchten Abschiebung eines gerade 
volljährig gewordenen eritreischen jungen Heranwachsenden aus einer 
Thüringer Jugendhilfeeinrichtung Ende 2018 einen Thüringer Erlass, der 
die Abschiebung aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie aus 
Bildungseinrichtungen verbietet.

In dem konkreten Fall stellen sich viele Fragen:

Wie hat sich die Ausländerbehörde vergewissert und sicherstellen wollen 
(in mindestens einem Fall offensichtlich erfolglos), dass die beiden 
Minderjährigen tatsächlich den sorgeberechtigten Eltern übergeben werden 
und diese sie auch aufnehmen? Was veranlasste die Ausländerbehörde dazu, 
die Abschiebung aus einer Jugendhilfeeinrichtung zu planen?

In welchem Umfang war die Abschiebe-Abteilung des Thüringer 
Landesverwaltungsamt an der technischen und zeitlichen Vorbereitung 
dieser Maßnahme aus der Jugendhilfeeinrichtung beteiligt?

Welche Maßnahmen wurden von dem Vormund/ der Vormundin bzw. dem 
Jugendamt ergriffen, um die Rechtmäßigkeit der Abschiebung zu überprüfen 
und die vorrangige Beachtung des Kindeswohls der Jungen sicherzustellen?

Von wem und in welcher Form wurde die Reisefähigkeit der Jungen in der 
Nacht überprüft?

Warum und auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Polizei bereits im 
Vorfeld der geplanten Abschiebung in der Jugendhilfeeinrichtung aktiv 
geworden und hatte die Jungen mitgenommen?

Warum wurden Hand- und Fußfesseln eingesetzt und wie ist dies unter 
Kindeswohl-Aspekten zu rechtfertigen?

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https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/pressemitteilungen/zwei-minderj%C3%A4hrige-aus-einer-th%C3%BCringer-jugendhilfeeinrichtung

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-- 
Dörthe Hinz

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