[juF-nds] Neuerdings Beschaffung der Tazkira auch über die Afghanische Botschaft

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Mo Mai 27 11:29:36 CEST 2019



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Liebe Leserinnen und Leser der Flucht-SH-Liste,

für alle Berater*innen und Unterstützer*innen von Menschen afghanischer 
Staatsangehörigkeit können die folgenden Ausführungen zur Beschaffung 
einer Tazkira durch die Afghanische Botschaft eine große Erleichterung 
darstellen. In der Vergangenheit wurden Arbeitsverbote und Verwehrungen 
von Aufenthaltserlaubnissen regelmäßig von den Ausländerbehörden mit 
fehlenden Reisepässen begründet. Da für die Beantragung eines 
Reisepasses durch die Afghanische Botschaft jedoch die Tazkira 
(Geburtsurkunde/Personalausweis) vorgelegt werden musste und diese nur 
in Afghanistan selber beschafft werden konnte, war die Erlangung eines 
Aufenthaltstitels oftmals von äußerstem Aufwand geprägt.

Vor etwa drei Wochen hat der afghanische Konsul die Landesunterkunft in 
Boostedt besucht und den "Familienoberhäuptern" sowie dem Landesamt für 
Ausländerangelegenheiten (LfA) zwei Wege aufgezeigt, wie die Tazkira 
alleine über die Afghanische Botschaft erhalten werden kann. Dazu 
schrieb das LfA am 27.03.2019 an die Ausländerbehörden:

/"Sollten keine Sachbeweise für eine afghanische Staatsangehörigkeit 
vorliegen und wird die Beschaffung eines Passes begehrt, kann der 
afghanische Staatsangehörige selbst über das Internet: 
www.botschat-afghanistan.de einen Termin bei der Botschat in Berlin 
vereinbaren, an dem er dann im Konsulat vorstellig wird und unter 
Begleitung zweier afghanischer Zeugen seine Tazkira beantragt. Die 
beiden Zeugen müssen dann die afghanische Staatsangehörigkeit in einem 
Protokoll bezeugen, das Protokoll unterschreiben und mit Fingerabdruck 
bestätigen. Nach einem anschließend persönlich geführten Interview mit 
dem Konsul, kann die afghanische Staatsangehörigkeit festgestellt und 
der Antrag auf Erteilung einer Tazkira angenommen werden. Nach ungefähr 
6 Wochen muss der afghanische Staatsangehörige erneut im Konsulat 
vorsprechen, um dann seinen Antrag auf Erteilung eines Reisepasses zu 
stellen. Die Ausstellung des Reisepasses kann mehrere Monate dauern."/

Nach telefonischer Rücksprache mit dem LfA wurde mir erläutert, welche 
Bedingungen die Zeugen erfüllen müssen. Sie müssen volljährig sein, 
afghanische Ausweisdokumente (Tazkira und/oder Reisepass) und einen 
deutschen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder 
Niederlassungserlaubnis) besitzen. Ein weiterer Weg ist zudem, mittels 
einer Kopie der Tazkira eines Verwandten väterlicherseits! die Tazkira 
an der Botschaft zu beantragen. Dabei sei es unerheblich, ob der/die 
Verwandte sich derzeit in Afghanistan oder Deutschland aufhält.

Ich hoffe, dass diese neue Ausstellungsform für viele in Deutschland 
lebenden Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit nun eine 
Beschleunigung der aufenthaltsrechtlichen Integration bewirken wird. 
Diejenigen, die die Reisepassbeschaffung bislang im Kontext von 
Abschiebungen nach Afghanistan gefürchtet haben, möchte ich auf das 
Deutsch-Afghanische Rückübernahmeabkommen vom 02.10.2016 hinweisen. Hier 
wurde beschlossen, dass Afghanistan im Kontext von Abschiebungen auch 
Ersatzpässe anerkennt, wenn die Afghanische Botschaft einen Pass nicht 
innerhalb von vier Wochen ausgestellt hat. In diesem Sinne war und ist 
eine Abschiebung von Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit für die 
deutschen Behörden immer möglich, auch wenn der/die Klient*in sich der 
Mitwirkung widersetzt. Wenn die Tazkira/Passbeschaffung der 
aufenthaltsrechtlichen Verfestigung dient, liegt dies somit vor allem im 
Interesse des/der Klient*in.[...]

Mit freundlichen Grüßen,
Elias Elsler

*Flüchtlingsberatung
*im Förderprogramm Migrationsberatung SH

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