[juF-nds] Stellungnahme: Zwang im Verteilverfahren bei unbegleiteten Minderjährigen ist rechtswidrig

Dörthe Hinz - Flüchtlingsrat Nds. dh at nds-fluerat.org
Do Mär 5 21:45:47 CET 2020


Weiterleitung vom BumF e.V.:


*Stellungnahme: Zwang im Verteilverfahren bei unbegeleiteten 
Minderjährigen ist rechtswidrig*

In Bremen wurden kürzlich Fälle bekannt, in denen die bundesweite 
Verteilung <https://b-umf.de/p/umverteilung-inobhutnahme/> von 
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter Anwendung von 
unmittelbarem Zwang durchgesetzt wurde. Im Klartext heißt das: Die 
jungen Menschen wurden mit Polizei und in Handschellen an die Orte 
verbracht, an denen laut Quote ihr zuständiges Jugendamt lieg 
<https://taz.de/Kindeswohlgefaehrdung-in-Bremen/!5653928/>t. Dabei 
sollte dieses Verfahren gerade eine am Kindeswohl orientierte Versorgung 
und Unterbringung gewährleisten.

Nun liegt die Stellungnahme zweier Jugendhilferechtsexperten vor, die 
dezidiert darstellt, weshalb dieses Vorgehen offensichtlich rechtswidrig 
ist und obendrein gegen völkerrechtliche Vorgaben verstößt. Die 
Stellungnahme ist auch über Bremen hinaus für alle Mitarbeitenden von 
Jugendämtern und Trägern, die mit dem Verteilverfahren befasst sind, 
hilfreich.


Zur Stellungnahme (pdf) 
<https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2020/03/unzulaessigkeit-der-anwendung-von-zwangsmitteln-bei-der-verteilung-nach-c2a7-42b-sgb-viii_stellungnahme-trenczek-behlert.pdf> 



Viele Grüße,

Dörthe Hinz

-- 
Dörthe Hinz

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