[juF-nds] Widerspruch und Eilantrag gegen Kürzungen beim AsylbLG einlegen!

Gerlinde Becker gb at nds-fluerat.org
Fr Nov 22 14:37:41 CET 2019


Weiterleitung zum Thema*Leistungskürzungen bei Unterbringung in 
Gemeinschaftsunterkünften *nach dem reformierten AsylbLG. Dies betrifft 
möglicherweise auch junge Volljährige, die aus der Jugendhilfe entlassen 
wurden und nun Leistungen nach dem AsylbLG beziehen.


Beste Grüße

Gerlinde Becker



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: 	[Flucht] [Soziales] Widerspruch und Eilantrag gegen Kürzungen 
beim AsylbLG einlegen!
Datum: 	Fri, 22 Nov 2019 12:57:19 +0100
Von: 	Sigmar Walbrecht <SW at Nds-Fluerat.org>
An: 	flucht-liste <flucht at asyl.org>



Wir möchten noch mal darauf hinweisen, dass mit der Änderung des 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einige Kürzungen im Gesetz 
aufgenommen wurden, die nach unserer Einschätzung das grundgesetzlich 
garantierte menschenwürdige Existenzminimum in Frage stellen und damit 
verfassungswidrig sein dürften.

Wir haben dazu einiges auf unserer Webseite erläutert, siehe hier 
<https://www.nds-fluerat.org/40341/aktuelles/hinweise-zu-aenderungen-im-asylbewerberleistungsgesetz/>.

Besonders häufig dürften alleinstehende Erwachsene in 
Gemeinschaftsunterkünften von Kürzungen betroffen sein. Sie werden seit 
dem 01.09. dieses Jahres behandelt wie Ehe- bzw. Lebenspartner_innen und 
in die Regelbedarfsstufe 2 eingeordnet, was eine Kürzung von 10% zur 
Folge hat. Erfreulicherweise gibt es bereits einen Beschluss des 
Sozialgerichts Landshut, der feststellt, dass diese Kürzungen 
verfassungswidrig sein dürften, siehe hie 
<https://www.nds-fluerat.org/40717/aktuelles/sg-landshut-kuerzungen-der-asylblg-leistungen-fuer-alleinstehende-verfassungswidrig-widerspruch-einlegen/>r.

Wir empfehlen daher dringend, *Widerspruch einzulegen und beim 
Sozialgericht einen Eilantrag zu stellen* und bei abgelehntem 
Widerspruch Klage einzulegen. Eine Musterargumentation für einen 
Widerspruch und einen Eilantrag findet sich auf unserer Webseite hier 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/10/Musterargument-Widerspruch-AsylbLG-Rglbdrfstf-2.odt>.

Da bei den Eilanträgen und ggf. Klagen von den Sozialgerichten 
regelmäßig Prozesskostenhilfe gewährt wird und die Verfahren vor den 
Sozialgerichten gebührenfrei sind, entstehen den Betroffenen auch keine 
Kosten.

Gerne helfen wir auch, an eine_n Anwalt/Anwältin zu vermitteln, die die 
von Kürzung betroffenen Leute vertreten würden.

-- 
Freundliche Grüße
Sigmar Walbrecht

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D - 30173 Hannover
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