[juF-nds] Neues Bildungskonzept für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen

Gerlinde Becker gb at nds-fluerat.org
Di Jul 30 15:28:10 CEST 2019


30. Juli 2019
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und Jugendliche in 
Erstaufnahmeeinrichtungen&body=https://www.nds-fluerat.org/39268/aktuelles/neues-bildungskonzept-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche-in-erstaufnahmeeinrichtungen/> 



  Neues Bildungskonzept für geflüchtete Kinder und Jugendliche in
  Erstaufnahmeeinrichtungen

Ab dem neuen Schuljahr 2019/2020 wird das Kultusministerium ein neues 
Unterrichtskonzept für Kinder und Jugendliche in den 
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/07/2019-04-18_Unterricht_für_Kinder_und_Jugendliche_in_der_LABNI.pdf> 
umsetzen. An sechs Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen 
(LAB NI) werden ab dem 01.08.2019 jeweils eine örtliche Grund- und eine 
weiterführende Schule für die Erteilung des Unterrichts für 
schulpflichtige Kinder und Jugendliche zuständig sein. Ausgenommen davon 
ist weiterhin das Ankunftszentrum Bad Fallingbostel. Der Unterricht 
findet auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtungen statt.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und das Projektnetzwerk AMBA 
<https://www.nds-fluerat.org/ueber-uns/projekte/netzwerkprojekt-amba/> 
begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich, zumal das Konzept die 
Einmündung in den Regelunterricht der jeweiligen Schulen ermöglicht, 
sobald die geflüchteten Kinder und Jugendlichen in der Lage sind diesem 
zu folgen. Außerdem findet eine Ausweitung des Fachunterrichts statt, da 
die zuständigen Schulen unterschiedliche Lehrkräfte aus den Schulen 
senden können und somit neben Deutsch- auch Sport-, Musik-, Mathe- und 
Englischunterricht anbieten. Dies entspricht einzelnen Forderungen, die 
der Flüchtlingsrat, AMBA, die LAG FW und weitere Institutionen bereits 
seit zwei Jahren wiederholt erhoben haben 
<https://www.nds-fluerat.org/themen/aufnahme/erstaufnahme/beschulung/>.<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/07/14199512_1102357469857427_6009614220592910217_n.jpg>

In Niedersachsen unterliegen geflüchtete Kinder und Jugendliche, die 
(noch) in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, nicht der Schulpflicht. Diese 
greift erst ab der Verteilung auf die Kommunen. Bislang erfolgte in der 
LAB NI mit der Interkulturellen Lernwerkstatt lediglich eine, im Übrigen 
sehr gute, Vorbereitung auf den Regelschulunterricht mit dem Schwerpunkt 
der Sprachvermittlung. Dieses war solange unkritisch, wie sich der 
Aufenthalt von Familien in den EAEs nicht über einen längeren Zeitraum 
erstreckte. In den vergangenen Jahren kam es jedoch in zunehmendem Maße 
zu Aufenthaltsdauern von z.T. mehr als einem Jahr. Das führte dazu, dass 
mitten in Deutschland die Bildungsbiographien von Kindern und 
Jugendlichen unterbrochen bzw. gar nicht erst begonnen werden konnten.

Wir bemängelten diesen Zustand seit 2017 mehrfach 
<https://www.nds-fluerat.org/themen/aufnahme/erstaufnahme/beschulung/>. 
Im März 2019 bat dann die Kommission zu Fragen der Migration und 
Teilhabe auf Initiative des Flüchtlingsrates den Gesetzgebungs- und 
Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags um rechtliche 
Einschätzung der Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen in 
Erstaufnahmeeinrichtungen. So stellte er fest, dass ein derart langer 
Ausschluss aus der Regelbeschulung entgegen höherem Rechts, 
beispielsweise Artikel 14 EU-Aufnahmegesetz, steht. Die bisherige 
Situation war also eindeutig rechtswidrig.

Neben dem neuen Bildungskonzept wird eine weitere Veränderung ab dem 
31.07.2019 mit in Kraft Treten des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes (§47 
AsylG) erfolgen. Danach wird sich künftig der Aufenthalt von Familien in 
der Erstaufnahme (hoffentlich) auf 6 Monate beschränken. Inbegriffen 
sind auch Menschen aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern, die 
bisher unbegrenzt lange in den EAEs verweilen mussten.

Mit dem neuen Unterrichtskonzept für Kinder und Jugendliche in der LAB 
NI wird keine Schulpflicht ab dem Tag der Einreise begründet. Es wird 
jedoch eine Form der Beschulung geschaffen, die bei engagierter 
Umsetzung dazu führen kann, dass ab Ankunft eine direkte Einmündung in 
den Regelschulunterricht erfolgen kann. Die Umsetzung bleibt abzuwarten 
und wird ganz sicher kritisch verfolgt.


        Material:

– Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Wortlaut 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/07/Prot-KoMiTe-SN-GBD-z-EA-Geflüchtete-Kinder-in-EAE-frühzeitig-beschulen-2019-03-26.pdf>
– Durchführungserlass des Kultusministeriums 
<https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/07/2019-04-18_Unterricht_f%C3%BCr_Kinder_und_Jugendliche_in_der_LABNI.pdf> 
zum Unterricht für Kinder und Jugendliche in der LAB NI
– PM vom 27.02.2019 „Bündnis fordert Schulbesuch für geflüchtete Kinder 
nach spätestens drei Monaten“ 
<https://www.nds-fluerat.org/36901/aktuelles/buendnis-fordert-schulbesuch-fuer-gefluechtete-kinder-nach-spaetestens-drei-monaten/>

Ansprechpartner*innen

Projektnetzwerk AMBA / Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Laura Müller, Thomas Heek,
Tel.: 0511 98 24 60 35,                              Tel.: 05504 8561
lm at nds-fluerat.org heek at caritasfriedland.de


mehr Infos hier: 
https://www.nds-fluerat.org/39268/aktuelles/neues-bildungskonzept-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche-in-erstaufnahmeeinrichtungen/

-- 
Laura Müller

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
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